www.First-Internet-Sex-Shop.com - Partnerprogramm-Vereinbarung

 

Folgender Vertrag wird zwischen

 

FISS HandelsgmbH

Hauptstrasse 175

A-2391 Kaltenleutgeben, nachfolgend FISS

 

und

 

- dem Partner / Programm-Betreiber

 

geschlossen:

 

1. Vertragsschluss

2. Partner

3. Links/Websites

4. Vergütung

5. Verfügbarkeit

6. Vertragslaufzeit

7. Änderungen

8. Allgemeines

 

1. Vertragsschluss

 

1.1 Durch die Annahme einer Anmeldung als Programmbetreiber wird ein Vertrag zwischen dem Programmbetreiber und FISS geschlossen.

 

FISS stellt ein Online-System für die Abwicklung eines Pay-per-Sale-Programmes zur Verfügung. Durch die Platzierung eines Links können registrierte Website-Betreiber (Partner) beim vermittelten Verkauf von Produkten von FISS Provisionen verdienen. Die Partnerprovision wird vom Programmbetreiber in der Höhe von 25% des Netto-Umsatzes in Euro festgelegt.

 

Das System umfasst die Anmeldung bzw. Werbung von Partnern, die Bereitstellung von HTML-Codes für Links zu FISS, umfangreiche Statistiken, technische Unterstützung für die Partner von FISS und die monatliche Abrechnung bzw. Auszahlung der Partner. Grafische Werbemittel werden auf dem Server von FISS gehostet.

 

1.2. Zwischen FISS und dem Partner, welcher für FISS Werbung auf seiner Homepage einstellt, wird ein Vertrag geschlossen, sobald der Programmbetreiber die Bewerbung eines Partners akzeptiert.

 

1.3. Jeder Anmelder hat mit der Anmeldung eine gültige Email-Adresse anzugeben. Email-Adressen, sowie sämtliche Daten der Programmbetreiber werden ausschließlich zur Kommunikation benutzt, die die Partnerprogramme betreffen.

 

2. Partner

 

2.1. Partner werben auf ihren Websites für das Angebot von FISS. Ein Vertrag mit dem Partner kommt erst durch die Annahme der Bewerbung durch den Programmbetreiber und die Bestätigung von FISS zustande.

 

2.2. FISS kann die Annahme einer Bewerbung ohne Angabe von Gründen verweigern. Ein Anspruch gegen FISS entsteht hierdurch nicht.

 

3. Links/Websites

 

3.1. FISS ist bekannt, dass jeder Partner einen Link in Form eines Werbebanners oder eines Texthinweises auf die Website des Programmbetreibers setzen kann und dass der Partner derartige Links in beliebiger Anzahl an jeder Stelle der Website einbauen kann. Auf die Platzierung der Links kann FISS, nur durch gesonderte Vereinbarung, Einfluss nehmen.

 

3.2. FISS ist ferner bekannt, dass die inhaltliche und fornelle Gestaltung und Pflege der Website der Partner ausschließlich im Verantwortungsbereich der Partner liegt.

 

3.3. FISS hat jederzeit die Möglichkeit, der Verwendung eines Links zu seiner Homepage durch einen Partner widersprechen. In diesem Fall wird FISS die Kündigung des Vertrages vornehmen und weitere Vergütungen nicht mehr vornehmen.

 

3.4. FISS prüft vor jeder Genehmigung eines Vertrages, ob die Website des Partners rechtswidrige, oder andere für ihn nicht akzeptable Inhalte aufweist.

 

4. Vergütung

 

4.1 Pay-per-Sale-Vergütung: Vermittelte Verbindungen werden durch Session-Tracking erfasst und im System von FISS gespeichert. Gespeichert werden: http-referer, Partnerid, Zeit, IP-Adresse. Provisionen werden erst zur Zahlung freigegeben, wenn die Bestellung vollständig ausgeliefert und bezahlt wurde.. Zum jeweiligen Zeitpunkt werden die Provisionen dem Partnerkonto gutgeschrieben. FISS behält sich das Recht vor, im Falle von falschen, geänderten, nicht lieferbaren oder ähnlich ungültigen Bestellungen bis zu sechs Wochen nach Freigabe zu korrigieren bzw. komplett zu stornieren.

 

4.2. Aktualisierung: Die zahlende Provision ist minutenaktuell im Partner-Bereich von FISS abrufbar. FISS wird die Partner über eine Änderung der %-Rate durch Online-Veröffentlichung der neuen Online-Rate informieren.

 

Individuelle Vereinbarungen mit Partnern über eine andere Vergütung sind nur unter besonderen Umständen zulässig und bedürfen der Schriftform.

 

4.3. Auszahlung: Die Auszahlung erfolgt ausschliesslich in Form von Schecks oder Überweisung an Konten in Österreich oder Deutschland. Das Mindestguthaben für eine Auszahlung muss mindestens 30,- Euro betragen. Ausgezahlt wird jeweils zum 15. nachfolgenden Monats. Umsätze welche erst im nachhinein bestätigt werden, werden zum nächstmöglichen Termin ausgezahlt. Die Auszahlungs,- und Basiswährung ist Euro. Personen oder Unternehmen, welche die Provisionsleistung im steuerlichen Sinne als Unternehmer erbringen, haben dies durch Nachweis mittels Gewerbeschein, Kopie des Handelregisterauszuges o.ä. zu erbringen. Anderenfalls erfolgt die Auszahlung ohne USt. Unternehmer, die ihren Sitz nicht in Österreich haben, haben ihre Umsatz-Steuer-Identifikationsnummer (UID) während der Registrierung mitanzugeben.

 

5. Verfügbarkeit

 

5.1. Aufgrund der vorgegebenen technischen Möglichkeiten übernimmt FISS keine Garantie einer ständigen Verfügbarkeit des Programms. Es kann in Ausnahmefällen dazu kommen, daß eine geringe Anzahl von Transaktionen von FISS nicht erfasst werden kann. Ein Anspruch gegen FISS seitens der Partner besteht deswegen nicht.

 

6. Vertragslaufzeit

 

6.1. Der Vertrag beginnt mit Erhalt der Anmeldungsbestätigung bzw. durch gesonderte Bestätigung nach eingehender Prüfung der Website des Partners. Der Vertrag kann jederzeit von beiden Seiten gekündigt werden. Die Kündigung wird jeweils um 0:00 Uhr MEZ des auf den Tag der Kündigung folgenden Tages wirksam. Bis zur Wirksamkeit der Kündigung sind sämtliche noch anfallende Vergütungen und Provisionen zu zahlen.

 

7. Änderungen der Teilnahmebedingungen

 

7.1 Änderungen der Teilnahmebedingungen sind jederzeit mit einer Vorankündigung von zwei Wochen möglich. Sie werden den Teilnehmern per Newsletter oder gesonderter email über das Internet zugänglich gemacht. Jeder Teilnehmer kann, sofern er mit der Änderung der Teilnahmebedingungen nicht einverstanden ist, den Vertrag mit FISS mit sofortiger Wirkung kündigen.

 

8. Allgemeines

 

8.1 Für den Vertrag gilt österreichisches Recht. Rechtsstand ist Wien.